Viele Gartenbesitzende in Bayern greifen im Sommer zur Heckenschere. Aber wer jetzt losschneiden will, riskiert mehr als nur einen unpassenden Schnitt: Aktuell brüten noch viele heimische Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig im dichten Grün. Bei einem Heckenschnitt könnten auch Nester zerstört werden. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) bittet deshalb um Geduld.
Hecken sind nicht nur Sichtschutz, sondern auch wertvolle Lebensräume. Sie bieten Schutz, Nahrung und Brutplätze für Vögel und Kleinsäuger, besonders in Städten, wo naturnahe Flächen ohnehin knapp sind.
Erst ab dem 1. Oktober dürfen Hecken wieder kurz geschnitten werden. Denn laut § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Schneiden, Roden oder „auf den Stock setzen“ von Hecken und Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Der geringste Bußgeldrahmen beläuft sich auf 50 – 1.000 Euro. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro fällig werden. Bis Oktober sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, und auch dabei sollte man genau hinschauen: Fliegende Vogeleltern oder lautes Rufen aus dem Gebüsch deuten auf ein bewohntes Nest hin.
Wer jetzt noch etwas wartet, schützt nicht nur Tiere, sondern spart sich auch doppelte Arbeit. Denn viele Pflanzen legen im Spätsommer noch einen Wachstumsschub ein. Ein später Schnitt im Herbst ist daher oft nachhaltiger und effizienter.