Am 26. April 2025 kam es bei einer Demonstration in der Nürnberger Innenstadt zu Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus. Es besteht laut Polizeipräsidium Mittelfranken der Verdacht des Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB. Nach Ermittlungen hat das Amtsgericht Nürnberg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Bei einem Objekt ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Verlauf des Einsatzes eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug an.
Zahlreiche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Mittelfranken waren im Einsatz. Insgesamt wurden 24 Objekte durchsucht, der Schwerpunkt lag in Nürnberg. Weitere Objekte befanden sich in Erlangen, Fürth, Hersbruck, Heroldsbach, Baiersdorf, Passau, Senden, Leipzig und Münster.
Sämtliche Durchsuchungen konnten ohne besondere Zwischenfälle durchgeführt werden. Zwei Objekte wurden mit unmittelbarem Zwang geöffnet, dabei wurde eine Wohnungstür leicht beschädigt. Verletzt wurde niemand. Eine Beschuldigte wurde laut Polizei im Nürnberger Stadtgebiet angetroffen. Sie versuchte zu flüchten wurde vorläufig festgenommen.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte Beweismittel: Darunter Tatkleidung und Mobiltelefone. Ein Mobiltelefon beschlagnahmt, nachdem eine Beschuldigte versucht hatte, das Gerät zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und das Kommissariat 14 der Kriminalpolizei Nürnberg ermittlen.