Mi., 05.03.2014 , 16:41 Uhr

Widerstand gegen die Polizei am Faschingsdienstag

Nürnberg/Fürth – Mit drei Widerstandshandlungen sahen sich Nürnberger und Fürther Polizeistreifen am Faschingsdienstag konfrontiert. In allen Fällen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

 

Gegen 21:30 Uhr war in der Barbiergasse in Nürnberg ein 42-Jähriger mit seinem Lebenspartner in Streit geraten, sodass der Geschädigte die Polizei zu Hilfe rief. Beim Eintreffen der Beamten saß der Mann zunächst auf dem Bett, sprang aber dann auf und bedrohte die Streife mit einem Messer. Daraufhin zogen die Beamten ihre Dienstwaffen und drohten den Schusswaffengebrauch an. Dies brachte den 42-Jährigen offenbar zur Raison, sodass er sein Messer fallen ließ. Anschließend konnte er zu Boden gebracht und gefesselt werden. Er kam zur Unterbindung weiterer Straftaten in eine Haftzelle der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte.

 

 

Etwa eine Stunde vorher hatte im Stadtgebiet Fürth die Besatzung eines Rettungswagens eine Streife um Unterstützung gebeten, weil in der Blumenstraße ein 57-Jähriger, der zwar zunächst selbst die Rettungsleitstelle verständigt, aber dann jede ärztliche Behandlung verweigerte hatte, randalierte. Als die Streife dem Mann die Gewahrsamnahme androhte, betitelte er die Beamten mit unflätigsten Ausdrücken, schlug um sich und spuckte einem Beamten ans Auge. Auch er kam zur Ausnüchterung in eine Haftzelle. Nachdem der Mann einen psychisch angeschlagenen Eindruck machte, wurde zusätzlich das zuständige Gesundheitsamt verständigt.

 

 

Gegen 23:15 Uhr rief die Mutter eines 28-Jährigen eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd zum Euckenweg. Dort sollte ihr Sohn, der sich mit seiner Mutter in die Haare gekommen war, aus der Wohnung verwiesen werden. Als der 28-Jährige der Aufforderung der Polizeibeamten nicht nachkam, sollte er in Gewahrsam genommen werden. Dabei reagierte er äußerst aggressiv, trat die Beamten, riss einem die Schulterklappe von der Jacke und beleidigte sie. Auch ihm wurden Handfesseln angelegt, und er kam zur Ausnüchterung und weiteren Unterbindung von Straftaten vorübergehend in eine Haftzelle.

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