Der Zwei-Meter-Fisch hat in den letzten Wochen für ordentlich Wirbel gesorgt. Jetzt steht eine neue Frage im Raum: War die Tötung des Tieres rechtswidrig oder für die Sicherheit der Badegäste notwendig?
Die Tötung des Welses am Brombachsee beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Ansbach. Laut dpa-Informationen wird gerade geprüft, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. So der Sprecher der Staatsanwaltschaft Jonas Heinzlmeier. Demnach ermittelt das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), weil unter den Beschuldigten ein Polizeibeamter ist. Die Tierrechtsorganisation Peta und eine Privatperson hatten Strafanzeige erstattet.
Der Wels hatte nach Angaben der Polizei am 20. Juni am Brombachsee im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fünf Badende angegriffen und verletzt. Die Polizei entschied zusammen mit dem örtlichen Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten. Denn der Fisch stellte ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals am See dar.
Ein Beamter schoss laut Angaben der Polizei dreimal auf den Fisch, traf den Wels aber nicht tödlich. Angler haben den Wels dann nach rund 40 Minuten gefangen. An Land haben sie den Waller dann erlegt. Der Sachverhalt muss jetzt umfassend aufgeklärt werden, so Heinzlmeier. Die zentrale Frage sei, ob es einen vernünftigen Grund für die Tötung des Fisches gegeben hat. Andernfalls ist die Tötung nach dem Tierschutzgesetz rechtswidrig. Die Ermittlungen dauern voraussichtlich ein paar Wochen.