Do., 25.09.2014 , 09:48 Uhr

Mann gesteht seine Frau getötet zu haben

Nürnberg – Gestern Abend hat ein 32-Jähriger die Polizei alarmiert und angegeben, seine 39-Jahre alte Frau tot in ihrer Wohnung im Nürnberger Stadtteil St. Peter aufgefunden zu haben. Bei der Vernehmung hat er sich in Widersprüche verstrickt und schließlich die Tötung seiner Frau gestanden. Mittlerweile wurde der Ehemann der Getöteten als dringend tatverdächtig festgenommen.

 

Gegen 19 Uhr hatte der 32-Jährige über Notruf die Polizei verständigt und mitgeteilt, seine Frau beim Nachhausekommen tot in der Wohnung aufgefunden zu haben. Aufgrund der Auffindesituation wurden das Fachkommissariat der Nürnberger Kripo, die Spurensicherung, der ärztliche Beweissicherungsdienst, ein Rechtsmediziner, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und ein Kriseninterventionsteam hinzugezogen. Außerdem erfolgten noch in der Nacht mehrere Befragungen sowie die Vernehmung des Ehemannes. Dieser wurde mittels eines Dolmetschers vernommen, da er die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt. Im Laufe der Vernehmung verwickelte sich der 32-Jährige in Widersprüche und räumte schließlich ein, seine Ehefrau im Laufe des Vormittages getötet zu haben. Zur genauen Klärung der Todesumstände beantragte die anwesende Staatsanwältin eine Obduktion. Diese wird voraussichtlich heute Nachmittag stattfinden. Inzwischen stellte sie auch Haftantrag wegen Verdachts auf Totschlag. Das Paar hat einen dreijährigen Sohn, der inzwischen bei Verwandten untergebracht ist.

 

 

Beinahe zur selben Zeit teilte ein 50-jähriger Fürther der Polizei mit, dass seine 48-jährige Frau tot in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Fürther Südstadt läge. Der Ehemann der Toten kam in den frühen Abendstunden in Begleitung seines Rechtsbeistandes zur Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte. Die Polizei schließt Pressesprecher Robert Sandmann zufolge allerdings einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten weitgehend aus. Es hätten sich bislang keine Hinweise darauf ergeben. Auch einen dringend Tatverdächtigen gäbe es noch nicht, da die Sachlage noch „viel zu unklar“ sei.

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